Pit über kranke Gesundheitspolitik

„Alle zwei Jahre ein neues Medikament“ - K 25-12

Das kann ja mal medizinisch total begründet und insofern zu begrüßen sein. Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekervereins Nordrhein, beklagt, dass oft wechselnde Rabattverträge der Krankenkassen dafür maßgeblich sind. Das findet sogar der Fachmann „vor allem für die Patienten unglaublich ärgerlich. Auch weil es ja die Mitglieder der gesetzlichen Kassen betrifft.“ Er fordert eigentlich Selbstverständliches: „Der Patient muss im Mittelpunkt stehen.“
In einem Artikel der „Apotheken Umschau“ drückt P. Bedenken auch konkret aus: „Wir haben viele – vor allem ältere – Patienten, bei denen eine Umstellung nur schlecht möglich ist.“ Der Interviewer hielt dagegen: „Es ist unbestritten, dass durch die Rabattverträge die Arzneikosten in Deutschland gesenkt wurden.“
Seit 2007 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen mit den Pharmafirmen Rabattverträge schließen. Die sind so lukrativ wie umstritten. Nach „Intervention bei den liberalen Gesundheitspolitikern“ würden auch die Privaten davon profitieren, vermerkt Silvia Ottow, die Medizin-Kommentatorin von „Neues Deutschland“ (4.6.).

„In diesen Tagen ist es wieder so weit“, meldete vor Jahresmitte u.a. die „Süddeutsche Zeitung“. „Millionen Patienten müssen sich auf neue Medikamente einstellen. Wer etwa an der Volkskrankheit Bluthochdruck leidet, muss statt einer blauen Pille mit einer roten rechnen oder einer gelben.“ (7.5.)
Eine recht schlichte Betrachtungsweise. Die man aber wohl bei gebildeten wie ungebildeten Leuten antrifft.

„Auf den Inhalt kommt es an“, klärt „Gesundheit konkret“, eine andere Apothekenzeitschrift, auf und verweist auf die bei austauschbaren Arzneien übereinstimmenden Wirkstoffe. Darüber Informationen einzuholen, empfiehlt die „Apotheken Umschau“ den Patienten. „Versicherte, die Fragen zu ihren Medikamenten haben, sind in den Apotheken herzlich willkommen – wir haben die Antworten“, lädt „Gesundheit konkret“ ein. Ein Eingeständnis: Manchmal käme es vor, dass „Zusatzstoffe … nicht so gut vertragen werden“. Dann wären gemeinsam mit dem Arzt Alternativen zu suchen.

Oder aber:

Ich habe in diesem Blog schon einmal darauf hingewiesen: Erhält man in der Apotheke für das ärztliche Rezept nicht die darauf angegebene Medizin, sondern eine andere, als wirkstoffgleich angebotene, muss man sich damit nicht abfinden. Wer etwaige
Mehrkosten nicht scheut, muss nicht das angebotene Präparat nehmen. Das ist der Preis der Wahlfreiheit, von einem „liberalen" Gesundheitsminister eingeführt.

Im August traten eben Rabattverträge für noch mehr Arzneimittel in Kraft, zum Beispiel für Schmerzmittel, Mittel zur Behandlung von Diabetes, von Schlafstörungen. Wenn der Preis der Produkte 30 % oder mehr unter einer festgelegten Obergrenze liegt, kann für die Patienten sogar die Zuzahlung entfallen, was doch erfreut.
Laut „Gesundheit konkret“ läuft eine Ausschreibung für weitere 96 Wirkstoffe bzw. Wirkstoffgruppen, die Umsetzung ist für November vorgesehen.

Der Markt ist ständig in Bewegung. Die Rabattverträge gelten aber gewöhnlich nur zwei Jahre. So lange hat der Patient jeweils „Ruhe“.


Informationen über Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Herstellern gibt ein „Arzneimittelkompass“. – Link www.arzneimittelkompass.de

 


 

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